Ich helfe Ihnen auf dem Gebiet des internationallen Handelsrechts zum Beispiel bei:
- Der für Sie günstige Rechtswahl im Rahmen von Vertragsabschlüssen, z. B. zu Gunsten des UN-Kaufrechts (CISG)
- Der Formulierung günstiger Vertragsklauseln für Importeure oder Exporteure, z.B. INCOTERMS.
- Der Einbeziehung günstigerSchiedsgerichtsklauseln in Ihre Vertragsentwürfe.
Ich bereite für meine Mandanten vorteilhafte Handelsverträge vor, sowohl nach dem UN-Kaufrecht (CISG), dem deutschen Handelsrecht (HGB), dem Zivilrecht (BGB) und nach ausländischem Recht, z. B. nach dem polnischen Recht.