Wirtschaftsstrafrecht

Strafverfahren in Deutschland

Das Strafrecht ist das Rechtsgebiet, das die Strafverantwortlichkeit für Vergehen und Verbrechen regelt. Im deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft des Urteils des Strafgerichts.

Wir bieten Ihnen anwaltliche Verteidigung im Falle alltäglicher Straftaten. Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das Wirtschaftsstrafrecht; darunter fallen u.a. die nachfolgenden Straftaten:

  • Betrug
  • Steuerbetrug
  • Steuerhinterziehung
  • Schwarzarbeit
  • Untreue
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Insolvenzverschleppung
  • Bestechung und Bestechlichkeit
  • Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
  • Kartellverstöße
  • Straftaten im Zusammenhang mit Publizitäts- und Rechnungswesenpflichten
  • Geldwäsche
  • Umweltstrafrecht
  • Subventionsbetrug

Bereits vor Beginn des Ermittlungsverfahrens können wir prüfen, ob es tatsächlich zu der Begehung einer Straftat gekommen ist und welchen rechtlichen Konsequenzen dies hat.

Bei bestimmten Straftaten sehen die Strafvorschriften die Möglichkeit der Strafmilderung im Falle einer Selbstanzeige vor der Einleitung eines diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens vor.

Während eines von der Staatsanwaltschaft, der Finanzbehörde oder der Aufsichtsbehörde geführten Ermittlungsverfahrens beantragen wir Akteneinsicht und erklären Ihnen, welche Einlassungen oder Aussagen hilfreich sind und welche Sie dagegen vermeiden sollten. Falls es dabei in diesem Stadium erforderlich und förderlich sein sollte, das Verfahren möglichst schnell und mit dem bestmöglichen Ergebnis für Sie zu beenden, bereiten wir für Sie entsprechende Erklärungen vor.

Sie können uns aber auch mit Ihrer Verteidigung erst nach der Beendigung des Ermittlungsverfahrens, d.h. nach dem Zugang der Anklageschrift oder des Strafbefehls beauftragen.

In diesem Fall legen wir unverzüglich Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragen Akteneinsicht, um anschließend die Aussichten Ihrer Verteidigung zu überprüfen. Wir verteidigen Sie, falls angebracht, auch vor dem Strafgericht. Unser Ziel ist es dann, einen Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe für Sie zu erwirken. Im Falle einer Untersuchungshaft bemühen wir uns um Ihre baldige Freilassung. Im Falle Ihrer Inhaftierung auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls werden wir die Möglichkeiten seiner Aussetzung überprüfen. Sollte die Aussetzung des Haftbefehls ausgeschlossen sein, werden wir uns um Ihre Verteidigung auch außerhalb des Bundesrepublik Deutschland bemühen.